Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass wir ab sofort Aufträge unter 100 € Netto aus Kostengründen nicht mehr ausliefern. Fixmaße und Sondergrößen können nicht zurückgenommen werden.
LIEFERUNGS- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - Die Liefer- und Zahlungskonditionen sind nur gültig für Lieferungen innerhalb Deutschlands
1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für die Lieferungen und Leistungen der DEKOWE. Abweichungen davon, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen unserer Kunden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch DEKOWE.
2. Preise und Auftragsbestätigung
Preise werden in EUR ohne Mehrwertsteuer angegeben. Eine Bestätigung von Aufträgen erfolgt nur, wenn die Lieferung nicht sofort ab Lager erfolgen kann. In allen sonstigen Fällen gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Unseren Vertretern erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn DEKOWE nicht innerhalb von 6 Tagen einen gegenteiligen Bescheid erteilt. Treten während der Auftragsabwicklung Lohn- bzw. Materialpreisänderungen oder eine Steigerung sonstiger Kostenfaktoren ein, dann ist DEKOWE berechtigt, diese Mehrkosten angemessen zu berechnen.
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungs- und Skontofristen sowie die errechneten Skontobeträge sind auf der Rechnung vermerkt, und zwar in Abhängigkeit vom Rechnungsdatum. Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird wie folgt fällig: 10 Tage 3 % Skonto, 30 Tage NETTO. Rechnungsbeträge unter 100,00 € NETTO sind netto fällig. Die Zahlung hat in bar durch Bank- oder Postschecküberweisung zu erfolgen. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und nur unter Vorbehalt. Wechselzahlungen gelten als Barzahlung und berechtigen nicht zum Abzug von Skonto. Wechsel dürfen grundsätzlich eine Laufzeit von 3 Monaten nicht überschreiten. Diskontspesen und sonstige Kosten trägt der Käufer in der Höhe der banküblichen Sätze.
4. Zahlungsverzug
Bei Zielüberschreitung werden unter Vorbehalt weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz. Vor restloser Zahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu weiteren Lieferungen aus sonstigen noch vorliegenden Aufträgen nicht verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, dann können wir die sofortige Bezahlung aller, auch der noch nicht fälligen Rechnungen und die Einlösung aller laufenden Wechsel verlangen. Außerdem haben wir das Recht, von laufenden Verträgen zurückzutreten. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Ware selbst einzuziehen und hierzu vom Käufer den Nachweis über Bestand und Verbleib unserer Ware durch Vorlage von Rechnungen und darauf geleisteter Zahlungen zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Kontokorrent-/Saldoklausel (Geschäftsverbindungsklausel)
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von DEKOWE in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
b) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er an uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. DEKOWE nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. DEKOWE kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
c) Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für DEKOWE vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Wertes verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und dieses unentgeltlich für uns verwahrt.
d) Scheck-/Wechsel-Klausel
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung für uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
e) Übersicherungsklausel
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
6. Lieferung, Versand, Verpackung
Lieferfristen sind stets unverbindlich. Bei Neukunden hängen sie darüber hinaus von der rechtzeitigen Beschaffung zufriedenstellender Auskünfte ab.
Ab 300 € Auftragswert vor MwST. liefern wir frei Haus. Aufträge unter 300 € Auftragswert liefern wir frei Haus gegen Berechnung der folgenden Fracht- und Rollgeldpauschalen:
unter 150 € NETTO-Auftragswert: 13 €
unter 300 € NETTO-Auftragswert: 18 € Aufträge
unter 100 € Netto werden aus Kostengründen nicht mehr ausgeliefert.
Der Versand erfolgt per Post/per Paketdienst bzw. Spedition. Versand-Sonderwünsche gehen zu Lasten des Kunden. Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Gewöhnliche Inlandsverpackung, Sonderwünsche und seemäßige Verpackung werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen entbinden uns von der Verpflichtung, zugesagte Lieferfristen einzuhalten und berechtigen uns, nach Wahl und Möglichkeit ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Für sonstige Betriebsstörungen und -erschwerungen aller Art gelten die vorstehenden Vorbehalte in gleicher Weise. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Ereignisse bei uns oder bei unseren Vorlieferanten auftreten. Schadenersatzansprüche sind in allen vorgenannten Fällen ausgeschlossen. Ungünstige Auskünfte, die uns nach Bestätigung des Auftrages zugehen, entbinden uns von der Lieferfrist.
7. Beanstandungen
sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Vorgelegte Muster stellen nur einen ungefähren Ausfall der zu liefernden Ware dar. Kleinere Abweichungen in Farben, Mustern, Maßen und Gewichten können nicht Anlass einer Reklamation sein.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Schermbeck.

